führungszeugnis kosten

Die Ausstellung eines förmlichen Führungszeugnisses bedarf eines Antrags, der beim Rathaus oder einer jeden anderen Meldebehörde gestellt werden kann oder online beantragt werden kann.

Führungszeugnis Kosten werden für verschiedene Zwecke benötigt, daher sind die Arten von Zeugnissen unterschiedlich.

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Kosten

Obwohl es verschiedene Arten von Führungszeugnissen gibt und es weitere interne Vorgaben in anderen Dokumentenarten gibt, sind die Kosten für ein Führungszeugnis einheitlich geregelt und liegen derzeit bei 13 Euro.

Lediglich für ein Behördenführungszeugnis müssen einen höheren Betrag bezahlt werden, da das Führungszeugnis auch Vorstrafen in einem anderen Herkunftsland enthält, daher belaufen sich die Kosten hierfür auf 17 Euro.

Nach Nr. 1130 in der Anlage zu § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungsgebührengesetzes ist für die Ausstellung eines Führungszeugnisses in der Regel eine Gebühr zu entrichten.

Die entrichteten Gebühren sind an die zuständige Meldebehörde zu entrichten, dies erfolgt zusammen mit dem Antrag.

In der Regel können Sie mit einer Karte bar oder bargeldlos bezahlen.

Befreiung der Gebühren

Die Gebühr kann erlassen werden, es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei Vorliegen eines Armutsnachweises wird für die Antragstellung keine Gebühr erhoben, da bei bestehender Mittellosigkeit diese nicht bezahlt werden kann.

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements werden bei Ausstellung eines Führungszeugnisses für ehrenamtliche Zwecke keine Gebühren erhoben.

Dies muss jedoch bei der Antragstellung mitgeteilt werden, da eine nachträgliche Entschädigung administrativ nicht vorgenommen werden kann.
 Als Nachweis einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein schriftlicher Beleg des entsprechenden Träger ausreichend.
 Ein weiterer Erlass ist folglich nicht vonnöten.